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Elterngeld und Nebenjob – was geht, was nicht?

Zwischen Windelwechsel und Wochenabrechnung: So klappt’s mit dem Nebenjob in der Elternzeit – ohne Stress mit dem Amt.

Die Elternzeit ist für viele Väter eine der intensivsten und gleichzeitig schönsten Phasen im Leben. Plötzlich bist du mittendrin im Familienalltag – ganz nah dran am Nachwuchs, mit Schlafmangel, Spucktüchern und einem neuen Blick aufs Leben. Aber Hand aufs Herz: So wundervoll die Zeit ist – finanziell ist sie oft eine echte Herausforderung.

Und genau deshalb überlegen viele Papas früher oder später: Darf ich eigentlich in der Elternzeit nebenher arbeiten? Wie viel darf ich verdienen? Und was macht das mit meinem Elterngeld?

Ich hab mich durch Paragrafen, Elterngeldrechner und echte Papa-Erfahrungen gewühlt und alles für dich auf den Punkt gebracht. Ehrlich, alltagstauglich – und mit dem Blick fürs Wesentliche.

Warum ein Nebenjob während der Elternzeit überhaupt interessant ist

Ganz klar: Das Elterngeld ist eine tolle Sache – aber kein üppiges Gehalt. Für viele Familien reicht es gerade so fürs Nötigste. Und wenn du als Papa mehr als die berühmten zwei Monate Elternzeit nimmst oder sogar ElterngeldPlus beantragst, kann es finanziell schnell eng werden.

Ein Nebenjob klingt da verlockend. Ein bisschen was dazuverdienen, um das Familienkonto zu entlasten. Vielleicht ein paar Stunden am Laptop, ein Projekt für den alten Arbeitgeber, ein Minijob in der Nachtschicht oder was Selbstständiges von zu Hause aus.


Aber Achtung: Beim Elterngeld gilt nicht einfach „Was reinkommt, ist meins“. Sondern: Jeder Verdienst wird angerechnet – und beeinflusst die Höhe des Elterngeldes.

Grundsätzliches: Was sagt das Gesetz?

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt ausdrücklich eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit – bis zu 32 Stunden pro Woche (seit 2021, vorher waren es 30 Stunden).

Das heißt: Ja, du darfst arbeiten. Aber es gibt Unterschiede, je nachdem, ob du das klassische Elterngeld oder ElterngeldPlus beziehst.

Klassisches Elterngeld + Nebenjob = heikel

Das klassische Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt (wenn beide Partner sich beteiligen). Es ersetzt 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens – bei max. 1.800 Euro.

Wenn du während des klassischen Elterngeldbezugs arbeitest, verringert sich das Elterngeld. Denn es wird die Differenz zwischen vorherigem Netto und jetzigem Einkommen berechnet – und davon dann 65–67 % ausgezahlt.

Beispiel:

  • Vorher hattest du 3.000 Euro netto.
  • In der Elternzeit verdienst du 1.000 Euro netto im Nebenjob.
  • Das Elterngeld bezieht sich auf die Differenz: 2.000 Euro → du bekommst davon ca. 1.300 Euro Elterngeld.

Heißt: Arbeiten lohnt sich nur bedingt, denn das Elterngeld wird entsprechend gekürzt.

ElterngeldPlus – das Modell für Nebenjobber

ElterngeldPlus wurde genau für diejenigen eingeführt, die Teilzeit und Elternzeit kombinieren wollen. Und hier sieht die Rechnung anders aus.

Statt z. B. 6 Monate volles Elterngeld kannst du 12 Monate ElterngeldPlus bekommen – mit halbierter Auszahlung. Gleichzeitig darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, und dein Einkommen wird anteilig berücksichtigt.

Das heißt: Du bekommst weiterhin ElterngeldPlus – aber in reduzierter Höhe, abhängig von deinem Verdienst. Je mehr du verdienst, desto weniger bekommst du an ElterngeldPlus – aber die Kombination lohnt sich für viele.

Beispiel:

  • Dein vorheriges Einkommen: 2.500 Euro netto.
  • Jetzt arbeitest du Teilzeit für 1.200 Euro netto.
  • ElterngeldPlus wird aus der Differenz berechnet (1.300 Euro) → davon bekommst du 65–67 %, also rund 850 Euro.
  • Du hast insgesamt ca. 2.050 Euro netto – mehr als mit Elterngeld allein.

Selbstständig in der Elternzeit – geht das?

Auch Selbstständige dürfen während der Elternzeit arbeiten – wichtig ist nur, dass sie die 32-Stunden-Grenze einhalten. Das Problem: Die Berechnung des Elterngeldes ist hier oft komplizierter.

Statt monatlicher Lohnabrechnungen musst du mit Einkommensprognosen, Steuerbescheiden und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen hantieren. Das Amt prüft später nach – und kann auch Geld zurückfordern, wenn du zu viel verdient hast.

Mein Tipp: Lass dich bei Selbstständigkeit unbedingt beraten – z. B. bei der Elterngeldstelle oder einem Steuerberater. Und dokumentiere deine Stunden und Einnahmen sehr genau.

Was du unbedingt beachten solltest

1. Rechtzeitig melden

Jede Tätigkeit in der Elternzeit musst du dem Arbeitgeber und ggf. der Elterngeldstelle melden. Auch Minijobs oder kleine selbstständige Tätigkeiten.

2. Arbeitszeit dokumentieren

Gerade bei Selbstständigen ist wichtig: Zeig, dass du unter 32 Stunden pro Woche bleibst. Führe Stundenzettel, Aufzeichnungen, Kalender.

3. Einkommen angeben

Auch wenn du erst später bezahlt wirst – entscheidend ist das Datum der Leistung. Einnahmen, die in den Elterngeld-Zeitraum fallen, werden berücksichtigt.

4. Bescheid prüfen

Wenn du nebenher arbeitest, bekommst du oft nur einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Später kann das Amt prüfen – und ggf. zurückfordern.

5. Rücklagen bilden

Falls du zu viel Elterngeld bekommen hast, kann das Amt eine Rückzahlung verlangen. Sorge für einen finanziellen Puffer.

Welche Nebenjobs lohnen sich wirklich?

Je nach Modell lohnt sich ein Nebenjob in der Elternzeit dann, wenn:

  • du ElterngeldPlus beziehst,
  • du weniger als vorher verdienst,
  • du nicht die maximale Bezugsdauer brauchst, sondern lieber länger streckst,
  • du mit dem zusätzlichen Einkommen über der ursprünglichen Elterngeldhöhe liegst.

Unkomplizierte Nebenjob-Beispiele:

  • Freelance-Projekte mit klarer Stundenabrechnung
  • Jobs mit festem Minijob-Vertrag (z. B. 520-Euro-Basis)
  • Arbeit im alten Job auf Teilzeitbasis
  • Online-Nachhilfe, Texter- oder Übersetzungsjobs
  • Unterstützung im Familienbetrieb

Wann lohnt sich der Nebenjob nicht?

Manchmal ist ein Nebenjob in der Elternzeit kaum lukrativ:

  • Wenn du klassisches Elterngeld bekommst und dein Nebenjob zu stark angerechnet wird
  • Wenn du hohe Fahrtkosten hast, die das Einkommen „auffressen“
  • Wenn der Aufwand (z. B. bei Selbstständigkeit) zu groß wird
  • Wenn du wegen des Nebenjobs Elterngeld zurückzahlen musst

Mein Tipp: Rechne ehrlich und realistisch – nicht nur in Zahlen, sondern auch in Energie und Familienfrieden.

Mein Erfahrungsbericht – Elterngeld und ein paar Nachtschichten

Ich habe in meiner Elternzeit ein paar kleinere Onlinejobs gemacht – Texte schreiben, etwas Korrekturlesen, ein wenig Supportarbeit für meinen alten Arbeitgeber. Insgesamt vielleicht 6–8 Stunden pro Woche, meistens abends, wenn das Baby schlief.

Der Verdienst war okay – nicht viel, aber genug für etwas mehr Luft im Familienbudget. Ich hab das vorher mit der Elterngeldstelle geklärt, meine Zeiten aufgeschrieben und Einnahmen sauber dokumentiert.

Es war Arbeit – ja. Aber es hat mir auch gutgetan. Ich hatte das Gefühl, noch „drin“ zu sein, den Kopf nicht ganz zu verlieren. Und das bisschen Extra-Geld hat ehrlich gesagt auch gutgetan.

Würde ich’s wieder tun? Ja – aber nur mit Planung. Und mit dem Wissen, dass Zeit mit dem Kind wichtiger ist als jeder Euro.

Fazit: Nebenjob in der Elternzeit – ja, aber mit Plan

Das Elterngeld-System ist komplex – und nicht immer logisch. Aber: Du kannst nebenher arbeiten. Du darfst dir was dazuverdienen. Und mit dem richtigen Modell (z. B. ElterngeldPlus) lohnt es sich auch.


Wichtig ist, dass du vorher genau rechnest. Nicht einfach drauflos jobben. Sondern klären:

  • Was will ich verdienen?
  • Wie viel Zeit habe ich wirklich?
  • Welche Regeln gelten für mein Modell?
  • Und was passiert im schlimmsten Fall?

Wenn du das sauber planst, kann der Nebenjob in der Elternzeit eine tolle Sache sein – für den Kopf, fürs Konto und fürs Selbstbewusstsein.

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